1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Reisevertrag wird schriftlich abgeschlossen. Sämtliche Abreden,
Nebenabreden und Sonderwünsche müssen schriftlich erfasst werden. Bei
Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die
vollständige Reisebestätigung ausgehändigt.
b) Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen
entgegen, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche
Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben zurück zu
leiten hat, geschlossen wird.
c) Ausdrücklich in der Reiseausschreibung beschriebene Fremdleistungen
unterliegen nicht dem Vertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung ist
unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem
Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften
fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht
jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (Vgl. §§ 675, 631 BGB).
Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
2. Zahlung
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10 % des Reisepreises gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines zu zahlen.
b) Der Restbetrag ist bis 21 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der
vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines, soweit nicht
bereits bei der Anzahlung ausgehändigt, zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn
verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten
Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und
des Sicherungsscheins.
3. Unsere Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen
Leistungsbeschreibung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der
Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
4. Preisänderungen
Wir können vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5%
des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar
und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die
Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-,
Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende
Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
6. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet,
pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
- erfolgt der Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn 20% des
Gesamtreisepreises
- bei Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn 25% des Gesamtreisepreises
- bei Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn 30% des Gesamtreisepreises
- bei Rücktritt bis 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Gesamtreisepreises
- bei Rücktritt bis 1 Tage vor Reisebeginn 65% des Gesamtreisepreises,
danach und bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 80 %
des Gesamtreisepreises.
b) Bei Rücktritt von Musical- oder Theaterreisen oder anderen Reisen mit
ausgewiesenen Eintrittskarten wird der Kartenpreis in voller Höhe fällig.
c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns. Dem Reisenden wird der schriftliche
Rücktritt empfohlen.
7. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre
des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so sind wir verpflichtet, bei den
Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen.
Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw.
einer gleichwertigen Ersatzleistung.
9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu
unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen nach §§651c bis 651f BGB
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn
der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten
konnte.
11. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht
die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Stand: Januar 2010